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PRAXISVERSICHERUNGEN
 

Wir empfehlen, dass Sie sich vor dem Einstieg in die Produkte die Bedarfsbeschreibungen des Lebensphasenkonzeptes durchlesen, denn entscheidend ist der Individuelle Bedarf

Produktnavigation:
Arzthaftpflicht Berufsunfähigkeitsrente Finanzierung und Leasing
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Krankentagegeld Zusatzrente 111bis
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Praxisversicherungen

 

 

Praxisinhalts-, Praxisunterbrechungs- und Elektronikversicherung

Die Praxiseinrichtung kann gegen die Gefahren Feuer, Glasbruch, Diebstahl, Raub, Wasser, Sturm sowie die aus dem Eintritt der Gefahren resultierende Betriebsunterbrechung abgesichert werden. Somit ist das finanzielle Risiko eines Teil- oder Totalschadens ausgeschlossen.

Mit der pauschalen Elektronikversicherung bieten wir ein modular aufgebautes Lösungskonzept, welches die Gefahren für den Einsatz von Büro- und Kommunikationselektronik sowie der speziellen Medizintechnik für den Arzt auf ein Minimum reduziert.

In diesem Allrisk-Deckungskonzept sind nicht nur die bekannten Einzelgefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl versichert, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form von Beschädigung, Entwendung oder Zerstörung der versicherten Sachen. So sind auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit eingeschlossen.

Im Schadensfall werden die kompletten Reparatur- bzw. die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert ersetzt.


Die „Lohnfortzahlungsversicherung“- für Arbeitgeber

Können Sie sich den Ausfall eines Mitarbeiters leisten?


Wer zahlt das Gehalt, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird?
Wenn Sie Angestellte haben, dann wissen Sie sicherlich, dass im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Diesen Anspruch bezahlt der Arbeitgeber. Bis zu vier Monatsgehälter kann es Sie kosten, wenn ein Mitarbeiter arbeitsunfähig wird, zusätzlich zur fehlenden Arbeitskraft.

Gehen Sie deshalb kein Risiko ein!

Die Lohnfortzahlungsversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen bei Ausfall eines Mitarbeiters wegen Krankheit oder Unfall. Sie zahlt Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters das vereinbarte Tagegeld schon ab dem vierten Tag!

  
Alle Leistungsmerkmale auf einen Blick
  • Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes ab dem vierten Tag.
  • Arbeitsunfähigkeit durch Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind mit eingeschlossen.
  • Bei mehrmaliger Arbeitsunfähigkeit sogar bis zu 200 Tagen pro Jahr.