Praxisinhalts-, Praxisunterbrechungs-
und Elektronikversicherung
Die Praxiseinrichtung kann gegen die Gefahren Feuer, Glasbruch, Diebstahl,
Raub, Wasser, Sturm sowie die aus dem Eintritt der Gefahren resultierende
Betriebsunterbrechung abgesichert werden. Somit ist das finanzielle Risiko
eines Teil- oder Totalschadens ausgeschlossen.
Mit der pauschalen Elektronikversicherung bieten wir ein modular aufgebautes
Lösungskonzept, welches die Gefahren für den Einsatz von Büro-
und Kommunikationselektronik sowie der speziellen Medizintechnik für
den Arzt auf ein Minimum reduziert.
In diesem Allrisk-Deckungskonzept sind nicht nur die bekannten Einzelgefahren
wie Feuer oder Einbruchdiebstahl versichert, sondern mit wenigen Ausnahmen
jede Form von Beschädigung, Entwendung oder Zerstörung der versicherten
Sachen. So sind auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
eingeschlossen.
Im Schadensfall werden die kompletten Reparatur- bzw. die Wiederbeschaffungskosten
zum Neuwert ersetzt.
Die „Lohnfortzahlungsversicherung“- für Arbeitgeber
Können Sie sich den Ausfall eines Mitarbeiters leisten?
Wer zahlt das Gehalt, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird?
Wenn Sie Angestellte haben, dann wissen Sie sicherlich, dass im Falle
einer Arbeitsunfähigkeit gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung
besteht. Diesen Anspruch bezahlt der Arbeitgeber. Bis zu vier Monatsgehälter
kann es Sie kosten, wenn ein Mitarbeiter arbeitsunfähig wird, zusätzlich
zur fehlenden Arbeitskraft.
Gehen Sie deshalb kein Risiko ein!
Die Lohnfortzahlungsversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen
vor den finanziellen Folgen bei Ausfall eines Mitarbeiters wegen Krankheit
oder Unfall. Sie zahlt Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters
das vereinbarte Tagegeld schon ab dem vierten Tag!
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