| Beispiel: Ein 35 Jahre
alter Arzt (Rote Farbe/Ziffer 2) befindet sich in der Aufbauphase seiner
Praxis.
Da er für die Behandlung seiner Patienten eine Haftung übernimmt,
ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Da er regelmässig dem medizinischen Fortschritt in Form von neuen
elektronischen Geräten Rechnung tragen muss, ist ein permanenter
Finanzierungsbedarf vorhanden. Selbstverständlich ist hierbei auch
eine Versicherung für die Praxiseinrichtung oder für die elektronischen
Geräte.
Seine Familie sichert er im Falle eines Ablebens über eine Lebensversicherung
ab.
Sollte eines Tages die Gesundheit nicht mehr den tagtäglichen Anforderungen
genügen, muss er sich vor den finanziellen Folgen durch eine Krankentagegeld-,
eine Praxisausfall-, eine Unfall-, und eine Berufsunfähigkeitsversicherung
schützen.
Mit dem „heute schon an morgen denken“ – Prinzip sollte
er bereits einen Teil seines Einkommens für seine Altersvorsorge
investieren.
Da er einen beträchtlichen Teil seines Einkommens versteuert, ist
es für ihn wichtig, von den „Steuerbonbons“ des Staates
zu profitieren und entscheidet sich für einen Bausparvertrag und
eine „Pension Complementaire“ nach Artikel 111bis (LIR).
Der private Versicherungsbedarf orientiert sich nach dem jeweiligen Lebensstandard.
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