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BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
 

Wir empfehlen, dass Sie sich vor dem Einstieg in die Produkte die Bedarfsbeschreibungen des Lebensphasenkonzeptes durchlesen, denn entscheidend ist der Individuelle Bedarf

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Berufsunfähigkeitsrente

 

  Wann greift eine Invalidenrente?

Eine Invalidenrente wird dann voll ausbezahlt, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall weder in seinem noch in irgend einem anderen Beruf arbeiten kann.
 

 

Vorsicht!
Wenn z.B. ein Chirurg (siehe unten) seinen Beruf nicht mehr, aber einen weniger qualifizierten Beruf ausüben kann, greift die Invalidenrente nicht oder gegebenenfalls nur zu einem kleinen Teil!
 

    
 
  „Nur“ jeder Siebte* wird erwerbsunfähig, das heißt, daß er mit keiner Arbeit mehr einen Erwerb erzielen kann. Das bedeutet, daß für die Inanspruchnahme der Invalidenrente wesentlich gravierendere Folgen von Erkrankungen oder Unfällen bestehen müssen als bei der rechts erklärten Berufsunfähigkeitsversicherung.
 


Beispiel:

Ein Chirurg erkrankt an Rheuma. Durch diese Krankheit können seine Hände nicht mehr die erforderlichen präzisen Arbeiten ausführen, die der Beruf des Chirurgen verlangt.
Die „Körperliche Invalidität“ ist gering, die „Berufliche Invalidität“ ist zu 100% gegeben. Die „Wirtschaftliche Invalidität“ ist wiederum sehr gering, da noch andere Berufe ausgeübt werden können.
Somit ist die „Gesamtinvalidität“, die aus den drei o.g. Kriterien errechnet wird, gering.
Dies führt dazu, daß von der versicherten Invalidenrenten nur ein geringer Prozentsatz ausbezahlt wird.

Dies würde bei unserem Chirurgen zu einem finanziellen Desaster führen.

 

 

 

Wann greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte seinen ausgeübten Beruf (z.B. als Mediziner) nicht mehr ausüben kann.
 

 

Wichtig!
Hierbei spielt keine Rolle ob er gegebenfalls einen anderen Beruf ausüben könnte. Es zählt rein die „Berufliche Invalidität“!  
 

 

Jeder Dritte* wird berufsunfähig. Das bedeutet, daß er seinem ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen kann. Hat er eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift diese in jedem Fall. Die Invalidenrente würde nur in wenigen Fällen zahlen.
 

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen eines Freiberuflers. Entgegen der allgemeinen Meinung sind die häufigsten Gründe einer Berufsunfähigkeit nicht auf Unfälle sondern auf Krankheiten zurückzuführen.
Die lang erworbene hochqualifizierte Ausbildung spielt bei der Bewertung der Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso eine Rolle wie auch der Lebensstandard und das Einkommen, das durch eine anderweitige Beschäftigung (wie bei der Invalidenrente) nicht zu halten wäre.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei der Absicherung eines Freiberuflers die erste Wahl!

 

* Auf Grundlage einer deutschen Statistik
 


 

Die separate Berufsunfähigkeitsversicherung

  Die „separate“ Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt - wenn kein Leistungsfall eintritt - die eingezahlten Versicherungsprämien nicht zurück. Diese gehen dem Versicherten verloren.
   
Tritt der Leistungsfall ein, zahlt die Versicherungsgesellschaft eine monatliche Rente bis zum 60. Lebensjahr (auf Wunsch auch bis zum 65. Lebensjahr). Hier kann, je nach Leistungsdauer, die ausgezahlte Rente die eingezahlten Beiträge um ein vielfaches übersteigen.
 

 
  Es geht auch besser!

Damit der Versicherte die eingezahlten Prämien nicht verliert, hat Schweitzer ein Konzept entwickelt, daß sowohl einen Versicherungsschutz für eine eventuelle Berufsunfähigkeit bietet, als auch - durch einen kapitalbildenden Teil - die eingezahlten Beiträge sichert (garantiert) und Überschußbeteiligungen (nicht garantiert) ausschüttet und ab dem 60. Lebensjahr diese als Einmalzahlung oder auch als monatliche Altersrente auszahlt.

   
  Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit „Geld-Zurück-Garantie“
  Eine höhere Gesamtprämie - bestehend aus einem Versicherungspart und einem kapitalbildenden Part - ermöglicht, auch wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt, eine garantierte Rückzahlung der eingehalten Gesamtprämien. Als Bonbon wird ein Teil des kaptialbildenden Parts gewinnbringend angelegt. Die möglichen Gewinne hieraus werden ebenfalls ausgeschüttet, können allerdings nicht garantiert werden.
  Wenn nun doch eine Berufsunfähigkeit eintritt, erhalten bis zum 60. Lebensjahr Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Weiterhin gehen Ihnen die Vorteile der oben genannten „Geld-Zurück-Garantie“ plus der eventuellen Gewinnbeteiligung nicht verloren und Sie sind von einer weiteren Zahlungsverpflichtung Ihrer Versicherungsprämien befreit.
 
  Fazit: Die einfach klügere Lösung!