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Berufsunfähigkeitsrente
   
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Wann greift eine Invalidenrente?
Eine Invalidenrente wird dann voll ausbezahlt, wenn der Versicherte durch
Krankheit oder Unfall weder in seinem noch in irgend einem anderen Beruf
arbeiten kann.
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Vorsicht!
Wenn z.B. ein Chirurg (siehe unten) seinen Beruf nicht mehr, aber einen
weniger qualifizierten Beruf ausüben kann, greift die Invalidenrente
nicht oder gegebenenfalls nur zu einem kleinen Teil!
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„Nur“ jeder Siebte* wird
erwerbsunfähig, das heißt, daß er mit keiner Arbeit mehr
einen Erwerb erzielen kann. Das bedeutet, daß für die Inanspruchnahme
der Invalidenrente wesentlich gravierendere Folgen von Erkrankungen oder
Unfällen bestehen müssen als bei der rechts erklärten Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Beispiel:
Ein Chirurg erkrankt an Rheuma. Durch diese Krankheit können seine
Hände nicht mehr die erforderlichen präzisen Arbeiten ausführen,
die der Beruf des Chirurgen verlangt.
Die „Körperliche Invalidität“ ist gering, die „Berufliche
Invalidität“ ist zu 100% gegeben. Die „Wirtschaftliche
Invalidität“ ist wiederum sehr gering, da noch andere Berufe
ausgeübt werden können.
Somit ist die „Gesamtinvalidität“, die aus den drei o.g.
Kriterien errechnet wird, gering.
Dies führt dazu, daß von der versicherten Invalidenrenten nur
ein geringer Prozentsatz ausbezahlt wird.
Dies würde bei unserem Chirurgen zu
einem finanziellen Desaster führen. |
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Wann greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt
dann, wenn der Versicherte seinen ausgeübten Beruf (z.B. als Mediziner)
nicht mehr ausüben kann.
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Wichtig!
Hierbei spielt keine Rolle ob er gegebenfalls einen anderen Beruf ausüben
könnte. Es zählt rein die „Berufliche Invalidität“!
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Jeder Dritte* wird berufsunfähig. Das bedeutet,
daß er seinem ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen kann.
Hat er eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift diese in jedem
Fall. Die Invalidenrente würde nur in wenigen Fällen zahlen.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung
zählt zu den wichtigsten Versicherungen eines Freiberuflers. Entgegen
der allgemeinen Meinung sind die häufigsten Gründe einer Berufsunfähigkeit
nicht auf Unfälle sondern auf Krankheiten zurückzuführen.
Die lang erworbene hochqualifizierte Ausbildung spielt bei der Bewertung
der Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso eine
Rolle wie auch der Lebensstandard und das Einkommen, das durch eine anderweitige
Beschäftigung (wie bei der Invalidenrente) nicht zu halten wäre.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
ist bei der Absicherung eines Freiberuflers die erste Wahl! |
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* Auf Grundlage einer deutschen Statistik
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Die separate Berufsunfähigkeitsversicherung
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Die „separate“ Berufsunfähigkeitsversicherung
zahlt - wenn kein Leistungsfall eintritt - die eingezahlten Versicherungsprämien
nicht zurück. Diese gehen dem Versicherten verloren.
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Tritt der Leistungsfall ein, zahlt die Versicherungsgesellschaft eine monatliche
Rente bis zum 60. Lebensjahr (auf Wunsch auch bis zum 65. Lebensjahr). Hier
kann, je nach Leistungsdauer, die ausgezahlte Rente die eingezahlten Beiträge
um ein vielfaches übersteigen.
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Es
geht auch besser!
Damit der Versicherte die eingezahlten
Prämien nicht verliert, hat Schweitzer ein Konzept entwickelt, daß
sowohl einen Versicherungsschutz für eine eventuelle Berufsunfähigkeit
bietet, als auch - durch einen kapitalbildenden Teil - die eingezahlten
Beiträge sichert (garantiert) und Überschußbeteiligungen
(nicht garantiert) ausschüttet und ab dem 60. Lebensjahr diese als
Einmalzahlung oder auch als monatliche Altersrente auszahlt.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit
„Geld-Zurück-Garantie“
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Eine höhere Gesamtprämie - bestehend aus
einem Versicherungspart und einem kapitalbildenden Part - ermöglicht,
auch wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt, eine garantierte Rückzahlung
der eingehalten Gesamtprämien. Als Bonbon wird ein Teil des kaptialbildenden
Parts gewinnbringend angelegt. Die möglichen Gewinne hieraus werden
ebenfalls ausgeschüttet, können allerdings nicht garantiert werden.
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Wenn nun doch eine Berufsunfähigkeit eintritt,
erhalten bis zum 60. Lebensjahr Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Weiterhin
gehen Ihnen die Vorteile der oben genannten „Geld-Zurück-Garantie“
plus der eventuellen Gewinnbeteiligung nicht verloren und Sie sind von einer
weiteren Zahlungsverpflichtung Ihrer Versicherungsprämien befreit.
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Fazit: Die einfach klügere Lösung!
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