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ARZTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
 

Wir empfehlen, dass Sie sich vor dem Einstieg in die Produkte die Bedarfsbeschreibungen des Lebensphasenkonzeptes durchlesen, denn entscheidend ist der Individuelle Bedarf

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Arzthaftpflicht Berufsunfähigkeitsrente Finanzierung und Leasing
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Invalidenrente Praxisversicherungen

 
  Arzthaftpflichversicherung

Seit Anfang 2002 bietet Lux Medical Care einen neuen, in Preis und Leistung sehr interessanten Tarif für die Berufshaftpflicht der Mediziner mit einer in Luxemburg ansässigen Versicherungsgesellschaft an.

Durch gesellschaftliche Umwandlungen, durch die Veränderung von Rahmenbedingungen in der Medizin oder der Verhaltensstruktur von Patienten kommt der Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte und Zahnärzte eine immer grössere Bedeutung zu.


Veränderungen in der Berufshaftpflichtversicherung sind auch in Zukunft - aufgrund der internationalen Entwicklung - nur schwer zu vermeiden. Unsere kontinuierlichen Bemühungen im Bereich Risk-Management z.B. mit den „Risk-Management-Workshops“ sowie der Internetseite www.risk-management.lu haben uns in eine gute Ausgangsposition versetzt, einer unangemessenen Entwicklung der Schadensersatzforderungen entgegen zu wirken.

So lesen Sie den untenstehenden Tarif richtig:

Alle Fachgebiete, die mit einem Stern* gekennzeichnet sind, ändern je nach prozentualem Anteil von invasiven Eingriffen der gesamten Tätigkeit (Anzahl der Patienten pro Jahr) des Mediziners die jeweilge Klasse und somit die Versicherungsprämie.

Hier ein Beispiel:

Ein Augenarzt behandelt im Jahr circa 1000 Patienten. Circa 200 dieser Patienten behandelt er invasiv gemäss der nebenstehend genannten Definition. Somit liegt der prozentuale Anteil von invasiven Eingriffen bei circa 20%. D.h. es erfolgt eine Einstufung in den Tarif der Klasse 3 (* mit invasiven Eingriffen bis zu 30%) mit einer Jahresprämie von EUR 1.174,00 inklusive der Rechtsschutzversicherung und der Versicherungssteuer.

   
   
  Definition für invasive Eingriffe

Als invasive Eingriffe bezeichnet man jede Handlung, die ein instrumentelles Eindringen in den Körper und/oder eine Injektion einer chemischen oder medikamentösen Substanz in den Körper mit diagnostischer oder therapeutischer Zielsetzung beinhaltet.

Als Nicht-Invasive Eingriffe und somit von dieser Definition ausgeschlossen gelten jedoch Subkutane-, intramuskuläre-, intravenöse Injektionen sowie subkutane oder intraartikuläre Infiltrationen, die zur täglichen Praxis eines Allgemeinmediziners gehören.

 

 
  Alle Prämien in Euro und incl. 4% Versicherungssteuer/Stand Juli 2003