Seit 2002 können Prämien für Zusatzrenten
je nach Lebensalter des Steuerzahlers von
EUR 1500,- bis zu EUR 3200,- p.a. steuerlich abgesetzt werden.
Doch Vorsicht: Lassen
Sie sich gut beraten!
Denn meist bestehen bereits Zusatzrentenverträge nach der alten
Regelung des Artikel 111bis. Das neue Gesetz schreibt klar vor, dass die
steuerliche Absetzbarkeit wegfällt, wenn die Summe der in die Zusatzrenten
gezahlten Beiträge das jeweilige Plafond überschreitet!
Deshalb gilt es die bestehenden Verträge zu prüfen und darauf
zu achten, dass nur der verbleibende Differenzbetrag in eine weitere Zusatzrente
investiert wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt Beispielhaft welche Beträge
in der Regel zusätzlich investiert werden können:
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